Zeitungen der Funke Mediengruppe berichten von einem Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium, nach dem der Anspruch auf Leistungen im Sinne des SGB II und SGB IV für EU-Bürger deutlich eingeschränkt werden soll.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) gab am heutigen Donnerstag bekannt, dass die Erwerbslosenzahl im April um 101.000 auf 2,74 Millionen gesunken ist.
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) stellte mit einer am 21.01.2016 ergangenen Entscheidung klar, dass ein Bezieher von Leistungen im Sinne des SBG II auch dann keinen Unterhalt an sein Kind zahlen muss, insofern er in geringfügigem Maße erwerbstätig ist und zur Sicherung seines Existenzminimums aufstockendes ALG II bezieht (Az.: L 6 AS 1200/13).
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