Das Bundessozialgericht (BSG) entschied am 27.08.2011, dass Jobcenter zur Verantwortung gezogen werden können, falls sie ALG II Beziehern einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job zuweisen.
Erst vor kurzem hat Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) mit seinem Vorschlag, das Elterngeld in zwei Jahren auf den Prüfstand zu stellen, für Unruhe in seiner Partei gesorgt.
Aus einem am 25.08.2011 ergangenen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) geht hervor, dass Sozialbehörden die Übernahme von Bestattungskosten für die Hinterbliebenden von ALG II Beziehern nicht pauschal begrenzen dürfen (Az.: B 8 SO 20/10 R).
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