Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 30.01.2013 entschieden, dass schwangere Frauen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten nicht generell und dauerhaft von Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen werden dürfen. (Az.: B 4 AS 54/12 R).
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) teilte am heutigen Donnerstag mit, dass die Zahl der Arbeitslosen im Januar um 298.000 auf 3,138 Millionen gestiegen ist.
Laut einem Urteil des Sozialgerichts Hamburg (SG) vom 04.11.2010 darf das Jobcenter im Rahmen der Eingliederungsvereinbarung vom Leistungsempfänger verlangen, in den Bewerbungsunterlagen Angaben über sexuelle Vorlieben zu unterlassen.
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