Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel möchte Langzeitarbeitslosen mithilfe eines speziellen Sonderprogramms helfen, wieder Fuß auf dem Arbeitsmarkt zu fassen.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Rechte vieler BAföG-Empfänger mit Urteil vom 21.06.2011 gestärkt. Hiernach verstößt eine alte Regelung der Rückzahlung teilweise gegen das Grundgesetz (Az.: 1 BvR 2035/07).
Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied am 09.06.2011, dass die im Rahmen eines berufsbezogenen Praktikums erhaltene Vergütung zum Verlust des Kindergeldanspruchs führen kann, insoweit der Wohnsitz am Studienort aufgegeben wird (Az.: III R 28/09).
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