Die Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren spürbar verschärft. Arbeitsagenturen agieren heute nicht nur als Unterstützer, sondern auch als Kontrollinstanzen, die jeden Schritt genau prüfen. Schon kleine Versäumnisse können gravierende Folgen haben – und die Angst vor Sperrzeiten oder Leistungskürzungen schwebt wie ein Damoklesschwert über den Betroffenen. Aus einem eigentlich beruhigenden Sicherheitsnetz wird so schnell ein Seil, auf dem man balancieren muss: ein falscher Tritt, und der Absturz droht. Wer sich in dieser Lage befindet, kämpft nicht nur mit finanziellen Engpässen, sondern oft auch mit dem Gefühl, unter ständiger Beobachtung zu stehen und jederzeit Fehler machen zu können.
Dämpfer nach der Kündigung
Besonders hart trifft es jene, die ihre Stelle selbst kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Das Gesetz unterstellt hier Eigenverschulden – mit gravierenden Folgen: Bis zu zwölf Wochen fließt kein Geld. Diese Sperrzeit ist mehr als ein bürokratisches Detail, sie bedeutet für viele existenzielle Unsicherheit. In der Phase nach der Kündigung erhalten Betroffene während der Sperrzeit kein Arbeitslosengeld I und müssen häufig auf Rücklagen zurückgreifen – die jedoch oft gar nicht vorhanden sind. Zudem verkürzt sich die gesamte Bezugsdauer um exakt diese gesperrten Wochen. Das bedeutet: Selbst nach Ablauf der Sperrzeit steht weniger finanzielle Unterstützung zur Verfügung – ein doppelter Nachteil, der das Vertrauen in die Arbeitslosenversicherung nachhaltig untergräbt. Was auf dem Papier wie eine logische Sanktion wirkt, kollidiert in der Praxis mit menschlichen Lebenssituationen. Nicht jeder Wechsel des Arbeitsplatzes geschieht aus purer Laune. Burnout, toxische Arbeitsbedingungen oder gesundheitliche Probleme zwingen viele zum Ausstieg – und doch werden sie bestraft, als hätten sie leichtfertig ihre Existenz aufs Spiel gesetzt.Terminversäumnis kann teuer sein
Auch während des Bezugs von ALG I bleibt der Druck hoch. Wer seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, riskiert Leistungskürzungen. Schon ein verpasster Termin bei der Agentur für Arbeit kann ausreichen, um das Geld empfindlich zu schmälern. Dabei kennt das System wenig Kulanz. Persönliche Notlagen – ein krankes Kind, ein streikender Zug oder ein unvorhersehbarer Arzttermin – werden häufig nicht anerkannt. Der finanzielle Spielraum schrumpft rapide, und wiederholte Verstöße verschärfen die Strafen. So entsteht ein Klima permanenter Angst: Jeder Brief vom Amt könnte ein Warnschuss sein, jede Einladung ein Test, den man nicht bestehen darf. Typische Sanktionen und ihre Folgen sind:- Kürzung des ALG I um einen bestimmten Prozentsatz für mehrere Wochen
- Bei wiederholten Pflichtverletzungen vollständige Streichung für eine Zeit
- Langanhaltende finanzielle Lücken, die sich auch nach Wiederaufnahme der Zahlungen auswirken
Psychologische Last
ALG I ist mehr als eine finanzielle Leistung – es ist ein Symbol für gesellschaftliche Solidarität. Doch wenn der Bezug von ständigem Rechtfertigungsdruck begleitet wird, bleibt von dieser Solidarität wenig übrig. Statt Sicherheit zu spüren, empfinden viele Betroffene Unruhe und Scham. Das Gefühl, jederzeit einen Fehler machen zu können, zermürbt. Wer Arbeitslosigkeit ohnehin als persönliche Niederlage empfindet, fühlt sich durch drohende Sanktionen noch mehr an den Rand gedrängt. Die emotionale Belastung ist enorm: Schlafstörungen, depressive Verstimmungen und Angstzustände sind keine Seltenheit. Arbeitslosigkeit wird dadurch nicht nur zur wirtschaftlichen, sondern auch zur psychischen Krise.Bürokratische Fallstricke
Neben Sperrzeiten und Sanktionen lauert ein weiterer Gegner: Bürokratie. Formulare, Fristen, Nachweise – wer hier nicht akribisch arbeitet, gerät schnell ins Hintertreffen. Verspätete Meldungen oder fehlende Unterlagen führen zu Verzögerungen oder gar Aussetzungen der Zahlungen. Besonders der Antrag auf Arbeitslosengeld I kann für viele zu einer Hürde werden, wenn Unterlagen unvollständig sind oder Fristen versäumt werden. Gerade Menschen, die in der neuen Situation ohnehin überfordert sind, verlieren leicht den Überblick. Fehler werden selten verziehen und fast nie automatisch korrigiert. Das führt dazu, dass viele Betroffene mehr Zeit damit verbringen, ihre Ansprüche zu verteidigen, als sich tatsächlich um eine neue Arbeitsstelle zu kümmern.Aspekt | Detail / Auswirkung |
Sperrzeit bei Eigenkündigung | Bis zu 12 Wochen ohne Zahlungen, zusätzlich Verkürzung der Bezugsdauer |
Pflichtverletzungen | Kürzungen von 10–30 %, bei Wiederholung bis hin zum kompletten Entzug |
Meldepflicht | Verspätete oder unterlassene Meldung führt zu sofortiger Leistungsminderung |
Nachweispflicht | Bewerbungsbemühungen müssen schriftlich dokumentiert werden |
Psychische Belastung | Häufige Folgen: Stress, Angstzustände, depressive Symptome |
Was bedeutet das für die Betroffenen?
ALG I ist ein wichtiges Instrument, um finanzielle Abstürze nach Jobverlust abzufedern. Doch es ist kein verlässliches Polster, sondern ein System mit Regeln, das man fehlerfrei bedienen muss. Wer nicht aufpasst, gerät schnell in die Defensive. Entscheidend ist zudem, ob die Anwartschaftszeit erfüllt wurde – nur dann besteht überhaupt ein Anspruch auf Leistungen. Praktische Empfehlungen wären:- Aufhebungsverträge nur nach fachlicher Beratung unterzeichnen.
- Termine penibel einhalten, notfalls Begleitung organisieren.
- Alle Unterlagen, Nachweise und Schreiben lückenlos dokumentieren.
- Im Zweifel sofort Widerspruch einlegen, um unrechtmäßige Kürzungen zu verhindern.
Viele Betroffene berichten, dass nicht nur der Job fehlt, sondern auch die soziale Rolle, die damit verbunden war. Die Arbeit war mehr als nur Einkommen – sie gab Struktur, Anerkennung und eine feste Tagesroutine. Nun fühlt sich der Alltag plötzlich leer an, und das bremst den Antrieb für Neues.
Zwischen Freiheit und Unsicherheit
Der plötzliche Wegfall der Arbeit bringt eine ungeahnte Freiheit, aber auch große Verwirrung. Wer kennt das nicht? Morgens aufzuwachen und keinen klaren Plan zu haben, kann anfangs befreiend wirken. Doch je länger die Suche nach einem neuen Job dauert, desto schwerer fällt es, diesen Tag zu füllen. Wie füllt man plötzlich viele Stunden ohne gewohnte Termine? Genau hier setzen die ersten Schritte nach einer Kündigung an – wichtige Maßnahmen, um Struktur und Orientierung in diese neue Lebensphase zu bringen. Der Alltag mit Arbeitslosengeld I wird oft von einem inneren Zwiespalt bestimmt: Einerseits will man aktiv bleiben und die Chance nutzen, sich neu zu orientieren. Andererseits schleichen sich Phasen der Orientierungslosigkeit und Lethargie ein. Manchmal gleicht das der Suche nach dem richtigen Kompass, der helfen soll, den Kurs neu zu bestimmen. Ein guter Tagesablauf kann helfen, diese Unsicherheit zu mildern. Es geht darum, kleine Anker zu setzen – feste Zeiten für Bewerbungsschreiben, Spaziergänge oder auch bewusste Pausen. Ohne diese Struktur droht der Tag leicht zu zerfließen und damit auch das Gefühl, etwas zu schaffen.ALG I zwischen Sicherheit und Einschränkung
Das Arbeitslosengeld I bietet eine wichtige finanzielle Überbrückung, doch reicht es oft nicht, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) empfinden rund 65 Prozent der Bezieher von Arbeitslosengeld I eine deutliche Einschränkung ihrer finanziellen Möglichkeiten. Diese finanzielle Realität drückt aufs Gemüt und verändert das Konsumverhalten. Kleine Luxusartikel werden gestrichen, größere Anschaffungen verschoben. Das heißt nicht, dass man sich ständig Sorgen machen muss, doch jeder Euro wird bewusster ausgegeben – die Waage zwischen Notwendigem und Verzicht wird neu austariert. Hier eine Übersicht, wie sich typische Ausgaben in der Arbeitslosigkeit verändern können:Ausgabenbereich | Vor dem Jobverlust (Durchschnitt) | Während Arbeitslosigkeit (Durchschnitt) | Veränderung in % |
Freizeit & Kultur | 200 € | 90 € | -55 % |
Kleidung | 100 € | 40 € | -60 % |
Lebensmittel & Haushaltswaren | 350 € | 300 € | -14 % |
Mobilität (Auto, ÖPNV) | 150 € | 80 € | -47 % |
Unvorhergesehene Ausgaben | 100 € | 50 € | -50 % |
Innere Achterbahn aus Hoffnung und Zweifel
Arbeitslosigkeit bedeutet nicht nur finanzielle Einschnitte, sondern auch eine enorme emotionale Belastung. Die Studie „Arbeitslosigkeit und psychische Gesundheit“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zeigt, dass Arbeitslose ein höheres Risiko für Depressionen, Angststörungen und Stresssymptome haben. Um Leistungen zu beziehen, ist der Antrag auf Arbeitslosengeld ein wichtiger Schritt. Dabei spielt auch die Anwartschaftszeit eine entscheidende Rolle. Nur wer innerhalb der letzten 30 Monate mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, hat Anspruch auf ALG I. Diese Anwartschaftszeit sichert somit den Zugang zu finanzieller Unterstützung. Warum belastet der Verlust des Jobs so sehr? Ganz einfach: Der Beruf ist eng mit dem Selbstbild verknüpft. Wer keinen Job hat, fühlt sich oft weniger wertvoll, ausgegrenzt und unsichtbar. Es ist eine subtile, aber stetige Belastung, die viele Betroffene lange begleitet. Dazu kommen gesellschaftliche Vorurteile: Die ständige Angst, als „faul“ abgestempelt zu werden, oder der Druck, sich immer wieder beweisen zu müssen, treiben viele in eine Spirale aus Stress und Selbstzweifeln. Doch trotz aller Schwierigkeiten gibt es Hoffnung. Denn wer sich aktiv Unterstützung holt – sei es durch Beratungen, Freunde oder Selbsthilfegruppen – schafft es, diese emotionalen Tiefs zu überwinden. Eine Besonderheit, die vielen Arbeitslosen hilft, ist der Zuverdienst bei ALG I. Wer nebenbei Einkommen erzielt, darf bis zu einer bestimmten Grenze hinzuverdienen, ohne dass das Arbeitslosengeld gekürzt wird. Dies ermöglicht mehr finanzielle Freiheit und kann dabei helfen, den Übergang zurück in den Job besser zu gestalten.Soziale Isolation oder neue Verbindungen?
Der Kontakt zu ehemaligen Kollegen bricht meist abrupt ab, die tägliche soziale Interaktion fehlt. Die Folge: Viele fühlen sich einsam, ausgegrenzt oder allein gelassen. Das kann gerade in einer Zeit, die ohnehin durch Unsicherheit geprägt ist, besonders schwer wiegen. Doch Arbeitslosigkeit muss nicht automatisch Isolation bedeuten. Ganz im Gegenteil: Viele Betroffene berichten, dass sie durch neue Netzwerke und Kontakte wichtige Unterstützung erfahren. Die Teilnahme an Workshops, ehrenamtlichen Tätigkeiten oder Online-Communities bietet nicht nur neuen Austausch, sondern stärkt auch das Selbstwertgefühl. Das soziale Umfeld wird zur Schlüsselressource: Wer sich öffnet, findet oft unerwartet Verbündete und lernt, die neue Lebensphase nicht allein zu durchstehen.So gelingt der neue Alltag mit Arbeitslosengeld I
Wie schafft man es, trotz aller Herausforderungen eine neue Balance zu finden? Eine klare Tagesstruktur ist dabei essenziell. Wer sich jeden Morgen kleine Ziele setzt und diese abhakt, gewinnt das Gefühl zurück, etwas zu bewegen. Hier einige Vorschläge für einen hilfreichen Tagesablauf:- Morgens: 30 Minuten Sport oder Spaziergang, um Körper und Geist zu aktivieren.
- Vormittags: Bewerbungen schreiben oder Weiterbildung, z. B. Online-Kurse.
- Mittags: Bewusste Pause – vielleicht Kochen als kreativen Ausgleich nutzen.
- Nachmittags: Netzwerken, Gespräche mit Freunden oder Teilnahme an Jobbörsen.
- Abends: Entspannung, z. B. Lesen, Musik oder ein Film.
Balanceakt zwischen Verlust und Neubeginn
Der Übergang vom Jobverlust zum Leben mit Arbeitslosengeld I ist ein großer Umbruch – emotional, sozial und finanziell. Wer sich den Herausforderungen stellt, lernt nicht nur, mit Unsicherheit umzugehen, sondern entdeckt oft auch neue Seiten an sich selbst. Zwischen Angst und Hoffnung, Verzicht und Chancen liegt ein schmaler Grat, der mit Mut, Struktur und Unterstützung gemeistert werden kann. Denn am Ende gilt: Kein Sturm währt ewig – und jede neue Welle birgt die Möglichkeit für einen frischen Kurs.Täglich liest man in den Zeitungen, dass Stellen abgebaut werden, da Konzerne einsparen oder gar komplett Konkurs anmelden müssen. Das erklärt auch, warum die wirtschaftlichen Sorgen in der Bevölkerung zunehmen. Ein Arbeitsplatzverlust kann nämlich im Einzelfall einen gravierenden Einschnitt im Leben darstellen. Neben der ohnehin großen finanziellen Belastung kommt noch die emotionale Komponente hinzu. Wichtig ist, dass man nicht in eine existenzielle Notlage gerät. In Deutschland greifen zum Glück gewisse Mechanismen, die in solchen Fällen ein soziales Auffangnetz bieten. Man muss jedoch selbst tätig werden, um die gewissen Hilfsmechanismen in Anspruch zu nehmen. Diese wären:
Maßnahme | Frist | Zuständige Stelle |
---|---|---|
Arbeitslos melden | Innerhalb von 3 Tagen | Agentur für Arbeit |
ALG I beantragen | Innerhalb von 3 Monaten | Agentur für Arbeit |
Bürgergeld beantragen | Bei Bedarf | Jobcenter |
Wohngeld beantragen | Rückwirkend nur für den Monat der Antragstellung | Wohngeldstelle |
Weiterbildung oder Umschulung | Nach individueller Prüfung | Agentur für Arbeit |
Ruhe bewahren und überlegt handeln
Nach der Kündigung sollte man primär einen kühlen Kopf bewahren, da die nächsten Schritte wichtig sind und effektiv angegangen werden müssen. Dazu zählt erst einmal die fristgerechte Meldung bei der Agentur für Arbeit, um den Anspruch auf ALG I zu wahren. Man muss sich in Deutschland nämlich binnen dreier Werktage nach der Bekanntgabe der Kündigung laut § 38 SGB III arbeitslos melden. Sollte man die Frist verstreichen lassen, könnte es unter Umständen zu Kürzungen der Leistungen kommen, sofern keine schwere Krankheit oder höhere Gewalt vorliegt. Die Meldung kann beim ansässigen Arbeitsamt persönlich oder telefonisch erfolgen und sollte somit keine große Hürde darstellen.Gründe einer Kündigung hinterfragen
Neben der emotionalen Verarbeitung der Kündigung und den bis hierhin genannten Schritten, könnte auch noch eine mögliche Anfechtung im Raum stehen. Es kommt nämlich nicht selten vor, dass Arbeitnehmer zu Unrecht gekündigt werden. Sehen wir uns hierzu erst einmal die drei verschiedenen Kündigungsgründe an:- betriebsbedingt: Aktuell sehr häufig sind Gründe aufgrund wirtschaftlicher Umstände. Dazu zählen Betriebsschließungen, Umstrukturierungen oder Personalabbau.
- personenbedingt: Diese beruhen auf der persönlichen Leistung des Arbeitnehmers. Gründe können eine langfristige Erkrankung, fehlende fachliche Qualifikation oder eine dauerhafte Leistungsminderung sein. Diese Form der Minderleistung muss nachhaltig sein und eine Weiterbeschäftigung im Unternehmen unzumutbar machen.
- verhaltensbedingt: Hierbei steht das Verhalten des Angestellten im Vordergrund. Gründe können wiederholte Verstöße gegen arbeitsvertragliche Pflichten, Arbeitsverweigerung, unentschuldigtes Fehlen oder grobes Fehlverhalten wie Beleidigungen oder Diebstahl sein.
Fallbeispiel einer angefochtenen Kündigung
Ein Fall aus dem Jahr 2019 erregte mediales Aufsehen. Die Kündigung betraf einen Mitarbeiter, der während der Arbeitszeit sein Handy aufgeladen hatte. Der Vorwurf war, dass dies gegen die Betriebsregeln verstoßen würde. Zusätzlich wurde dem Mitarbeiter Diebstahl vorgeworfen, da er sich ohne Erlaubnis am Strom des Arbeitgebers bediente. Der Arbeitnehmer sah sich mit dem Verstoß gegen die Betriebsvereinbarungen sowie dem Missbrauch von Ressourcen konfrontiert. Der Fall ging vor das Arbeitsgericht und wurde dort verhandelt. Es stellte sich vor Gericht heraus, dass die fristlose Kündigung ohne eine vorherige Abmahnung unangemessen war. Der sogenannte Diebstahl des Stroms war in diesem Zusammenhang nicht schwerwiegend genug als Grund der fristlosen Entlassung. Folglich kam es zu der Aufhebung der Kündigung und der Arbeitnehmer erhielt eine Entschädigung, deren Höhe leider nicht bekannt gemacht wurde.Was passiert bei einer Kündigung in der Probezeit?
Hin und wieder kommt es auch zu Kündigungen während Probezeit. Hier kann dem Arbeitnehmer ohne Angabe von Gründen mit einer verkürzten Frist, meist zwei Wochen, sofern im Arbeitsvertrag keine explizite Regelung getroffen wurde, gekündigt werden. Das Besondere an einer Kündigung in der Probezeit ist, dass keine Sperrfrist verhängt wird. Dies hätte bedeutet, dass der Arbeitnehmer innerhalb der Zeit kein ALG I erhalten würde. Eine Ausnahme stellt die Eigenkündigung oder ein schwerwiegendes Fehlverhalten dar. In den beiden Fällen kann eine Sperrzeit gemäß § 159 SGB III von bis zu 12 Wochen verhängt werden. Die Probezeit beträgt drei bis sechs Monate.ALG I als erste Absicherung beantragen
Oftmals wird das Bürgergeld im Volksmund als Arbeitslosengeld bezeichnet, was faktisch jedoch nicht ganz korrekt ist. In Deutschland wird nämlich zwischen Arbeitslosengeld I und II unterschieden. Beim ALG I handelt es sich um die Arbeitslosenversicherung, wohingegen das ALG II zu den Sozialleistungen gehört. Die Höhe des ALG I richtet sich dabei nach dem Einkommen und der Dauer der Einzahlungen in die Versicherung. Einen Anspruch auf ALG I haben dabei all diejenigen, die gemäß § 137 SGB III innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Dies wird als „Anwartschaftszeit“ bezeichnet. Die Beiträge werden bereits direkt vom Gehalt abgezogen. Die Höhe setzt sich aus dem Durchschnitt der letzten 12 Monate des Bruttogehalts zusammen. Bei der Auszahlung gilt der Satz von 60 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens. Sofern der Arbeitnehmer Kinder hat, wären es 67 Prozent. Der Anspruch des Arbeitslosengeldes I endet, sobald der Empfänger wieder eine neue Arbeit aufnimmt oder ins Bürgergeld wechselt. Dies wäre in der Regel nach 12 Monaten der Fall. Die Dauer kann aber aufgrund verschiedener Faktoren variieren.Alter | Voraussetzungen | Dauer ALG I Bezug |
---|---|---|
Unter 50 Jahre | Mindestens 12 Monate eingezahlt. Sofern weniger als 12 Monate eingezahlt wurde, beträgt die Bezugsdauer lediglich 6 Monate | Bis zu 12 Monate |
50 bis 54 Jahre | Mindestens 24 Monate eingezahlt | Bis zu 15 Monate |
55 bis 57 Jahre | Mindestens 30 Monate eingezahlt | Bis zu 18 Monate |
Ab 58 Jahren | Mindestens 36 Monate eingezahlt | Bis zu 24 Monate |
Bürgergeld als Grundsicherung nach ALG I
Beim Bürgergeld handelt es sich um das ALG II. Diese Sozialleistung greift, wenn entweder der Anspruch auf ALG I nicht ausreicht, oder dieses ausläuft. Es stellt praktisch die Grundsicherung in Deutschland dar. Die Anspruchsvoraussetzungen für das Bürgergeld regelt § 19 SGB II. Kurz zusammengefasst wird dieses gewährt, wenn der Betroffene über kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügt, um den Lebensunterhalt zu decken. Hierzu wird das gesamte Haushaltsnettoeinkommen sowie ein mögliches Vermögen geprüft, ob diese über den vorgeschriebenen Freigrenzen liegen.- Seit dem 01.Januar 2023 beträgt das Schonvermögen 40.000 Euro
- Der Grundfreibetrag beträgt gemäß § 11b Abs. 2 SGB II 100 Euro
Wohngeld als Unterstützung bei den Mietkosten
Sollte man arbeitslos werden und das ALG I würde nicht ausreichen, um die finanzielle Belastung zu stemmen, kann zusätzlich Wohngeld beantragt werden. Das Wohngeld ist als eine Art Ergänzung zu sehen und kann neben ALG I zusätzlich bezogen werden. § 3 Wohngeldgesetz regelt die Anspruchsvoraussetzungen, die für Laien oft nicht leicht zu ermitteln sind. Man muss sich nämlich in einem bestimmten finanziellen Rahmen bewegen, um Anspruch auf Wohngeld zu erhalten. Die Höhe des Wohngelds hängt dabei von mehreren Faktoren ab.- Anzahl der im Haushalt lebenden Personen
- Höhe der Miete
- Höhe des Gesamteinkommens
Weitere Hilfen und Unterstützungsangebote
Neben den bereits genannten Leistungen gibt es zahlreiche weitere Hilfsangebote, die Arbeitnehmern im Falle einer Kündigung zur Seite stehen. Die Agentur für Arbeit bietet unter anderem Programme zur Umschulung und Weiterbildung an, die insbesondere dann von Bedeutung sind, wenn der Arbeitnehmer befürchtet, dass sein bisheriger Berufszweig nicht mehr zukunftsfähig ist. Gerade in der heutigen, sehr schnelllebigen Zeit fallen viele durch das Raster. Eine kontinuierliche Weiterbildung in digitalen Bereichen ist mittlerweile elementar geworden. Die Agentur für Arbeit ist daran interessiert, so viele Menschen wie möglich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Aus diesem Grund fördert sie auch Weiterbildungsmaßnahmen und Umschulungen. Arbeitnehmer, die aufgrund von Arbeitslosigkeit in ihrem bisherigen Berufsfeld keine Perspektive mehr sehen, können sich über Umschulungsmaßnahmen weiterqualifizieren, um ihre Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz zu verbessern. Es kann jedoch auch vorkommen, dass man aufgrund unterschiedlichster Ursachen nicht mehr in der Lage ist zu arbeiten. In solchen schwierigen Fällen, unter anderem bei Krankheit oder besonderen sozialen Härten, kann auch Sozialhilfe nach SGB XII beantragt werden. Diese gewährt Unterstützung, wenn andere Sozialleistungen wie ALG I oder Bürgergeld nicht ausreichen. Die Arten der Sozialhilfe setzen sich wie folgt zusammen:- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§ 41 SGB XII): Hierrunter fallen ältere Menschen oder Menschen mit dauerhafter Erwerbsminderung, die keine ausreichenden eigenen Mittel zur Verfügung haben.
- Hilfe zum Lebensunterhalt (§ 27 SGB XII): Wenn jemand nicht genügend Einkommen oder Vermögen hat, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
- Hilfe zur Pflege (§ 61 SGB XII): Wenn eine Person aufgrund einer Krankheit oder Behinderung Pflege benötigt und nicht in der Lage ist, die Kosten selbst zu tragen.
Die Job-Center stehen derzeit massiv unter Druck. Bearbeitungen von Anträgen, Vermittlung von Maßnahmen und das Durchwinken von Erstattungen türmen sich derzeit in den Büros der Angestellten deutschlandweit. Dennoch ist es gerade in dieser Zeit immens wichtig, die Anträge zeitnah zu bearbeiten. Vor allem das Vermitteln der Langzeitarbeitslosen gestaltet sich derweilen mehr als schwierig. Viele Job-Center stehen hierbei vor großen Herausforderungen. Fazit der ersten Bestandsaufnahme nach knapp 1,5 Jahre Pandemie: Es gibt mehr Langzeitarbeitslose unter den Hartz 4 Empfängern als je zuvor.
Potential am Arbeitsmarkt und bekannte Probleme
Es wird vermeldet, dass derzeit die Arbeitslosenzahlen ein wenig zurückgehen. Dennoch scheint dies für die Betroffenen der Langzeitarbeitslosigkeit kein Grund zur Freude zu sein. Die Zahl der Personen, die über mehrere Jahre Hartz 4 beziehen ist in der gleichen Zeit nämlich gestiegen. Im Fall Bayern konnte man – nach dem Höchststand von 316.791 Arbeitslosen – endlich wieder einen Rückgang verzeichnen. Der Höchststand war jedoch eher der Pandemie und den Maßnahmen geschuldet. Zu den Langzeitarbeitslosen zählen indes 75.162 im südlichen Bundesland. Dies geht aus einer Meldung vom Juni 2021 hervor. Zum Vorjahr musste man einen Anstieg von 24.389 Personen hinnehmen. Wenn man den Zeitraum von 2 Jahren nimmt sogar 31.802. Ein enormer Anstieg von Leuten, die schon mehrere Jahre ihr Leben mit Hilfe der Hartz 4 Sätze fristen.Qualifizierungen bei Hartz 4
Weiterhin versucht das Arbeitsamt und das Job-Center den Hartz 4 Bedürftigen bestimmte Qualifikationen und Weiterbildungen zu vermitteln. Dies scheint derzeit jedoch noch keine Früchte zu tragen. Der Arbeitsmarkt jedoch gibt gerade im Bereich der Fachkräfte einiges her. Wie sich die Corona-Krise letztlich auf den gesamten Arbeitsmarkt auswirkt und nur zu erahnen.Der am 20.11.2017 ergangenen Entscheidung des SG Karlsruhe zufolge kommt eine zwölfwöchige Sperrzeit des Arbeitslosengeldes nicht in Betracht, wenn der Betroffene einen bestehenden Arbeitsvertrag kündigt, um an einer beruflichen Weiterbildung teilzunehmen.
Nach fünf Monaten Bezug des Arbeitslosengeld I unterbreitete die zuständige Arbeitsagentur nahezu zeitgleich drei Stellenangebote.
Dem Sozialgericht Dortmund (SG) zufolge hat ein am Arbeitsplatz gemobbter Hilfebedürftiger unter Umständen Anspruch auf Zahlung des Arbeitslosengeldes I, obgleich jener noch in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis steht.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) gab am heutigen Donnerstag bekannt, dass die Erwerbslosenzahl im April um 101.000 auf 2,74 Millionen gesunken ist.
Den aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) zufolge ist die Zahl der Erwerbslosen im März 2016 um 66.000 auf 2,845 Millionen gesunken. Die Arbeitslosenquote nahm somit im Vergleich zum Vormonat Februar um 0,1 Punkte auf 6,5 Prozent ab. Vor einem Jahr waren 87.000 Menschen mehr Menschen ohne Job.
Aus einem Urteil des Sozialgerichts Speyer (SG) geht hervor, dass ein Arbeitnehmer im Falle des Wechsels aus einem unbefristeten in ein befristetes Arbeitsverhältnis lediglich dann mit einer ALG I Sperre rechnen muss, insofern ihm unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung aller Interessen ein anderes Verhalten zugemutet werden kann.
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Donnerstag, 17. Dezember 2009 1,4 Millionen Vollzeitjobs weggefallen
Montag, 14. Dezember 2009 BA-Chef befürchtet Massenentlassugen
Freitag, 4. Dezember 2009 Jobkrise: Jede vierte Firma will Arbeitsplätze abbauen
Freitag, 4. Dezember 2009 Urteil: Nach Ausbildung ohne Vergütung muss das Arbeitslosengeld fiktiv berechnet werden
Dienstag, 1. Dezember 2009 Arbeitslosenzahl im November gesunken
Mittwoch, 25. November 2009 Erwerbstätigenzahl in Ostdeutschland geht zurück
Donnerstag, 19. November 2009 Zahl der Erwerbstätigen gesunken
Freitag, 13. November 2009 Gewerkschaft warnt vor Kürzungen bei der Arbeitsagentur
Sonntag, 8. November 2009 Milliarden-Defizit bei der Arbeitsagentur?
Mittwoch, 4. November 2009 EU-Prognose: Auf Deutschland kommt Job-Desaster zu
Montag, 2. November 2009 Keine Massenentlassungen im Winter?
Montag, 2. November 2009 „Quelle-Arbeitsamt“ soll bundesweit als Vorbild dienen
Freitag, 30. Oktober 2009 Datenschutzprobleme bei Arbeitsagentur
Freitag, 30. Oktober 2009 Weniger Arbeitslose im Oktober
Dienstag, 27. Oktober 2009 Quelle-Pleite: Massenansturm bei der Agentur für Arbeit
Montag, 26. Oktober 2009 Defizit der BA geringer als erwartet
Montag, 26. Oktober 2009 Bildungsgutscheine: Langzeitarbeitslose werden benachteiligt
Samstag, 17. Oktober 2009 zu Guttenberg: Arbeitslosigkeit wird zunehmen
Mittwoch, 7. Oktober 2009 Auslandswohnsitz: Anspruch auf Arbeitslosengeld ist möglich
Dienstag, 6. Oktober 2009 Chefvolkswirt: Arbeitslosigkeit in Deutschland wird kontinuierlich steigen
Mittwoch, 30. September 2009 Arbeitslosenzahlen im September 2009 gesunken
Freitag, 25. September 2009 Ernährungskurse für übergewichtige Arbeitslose
Donnerstag, 17. September 2009 DGB: Der BA droht bis 2013 ein Schuldenberg von 50 Milliarden Euro
Donnerstag, 17. September 2009 NRW-Arbeitsminister (CDU): „Wahlprogramm der FDP ist teilweise populistisch“
Dienstag, 15. September 2009 Experten warnen: 2010 gehen 620.000 Abeitsplätze verloren
Dienstag, 15. September 2009 Arbeitslosengeld: Sperrzeit für untreue Arbeitnehmer
Freitag, 11. September 2009 Maschinenbau: 60.000 Arbeitsplätze stark gefährdet
Dienstag, 8. September 2009 DGB fordert Überbrückungsgeld
Mittwoch, 2. September 2009 Ende der Abwrackprämie: 90.000 Jobs in Gefahr
Dienstag, 1. September 2009 Arbeitslosenzahlen geringfügig gestiegen
Montag, 31. August 2009 Wirtschaftsweiser fordert: Bezugsdauer des ALG I je nach Wirtschaftslage
Sonntag, 30. August 2009 Arbeitsminister erwartet weniger als 4 Millionen Arbeitslose und keine Entlassungswelle
Mittwoch, 26. August 2009 Sachsen: Linke verspricht 60 000 neue Jobs
Dienstag, 25. August 2009 Stillhalteabkommen verhindert angeblich Kündigungswelle bis zur Wahl
Donnerstag, 20. August 2009 Niedriglohnsektor verdrängt reguläre Beschäftigungsverhältnisse
Donnerstag, 13. August 2009 Arbeitslose: Rascher Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt ist schwieriger geworden
Donnerstag, 30. Juli 2009 ALG I: Bei gerechtfertigter Kündigung darf keine Sperrzeit verhängt werden
Mittwoch, 22. Juli 2009 Nach Altersteilzeit ist mit einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu rechnen
Mittwoch, 15. Juli 2009 CDU-Politiker: Verlängerung des ALG I für unter 50-Jährige in Betracht ziehen
Freitag, 8. Mai 2009 Arbeitsagentur muss einem Bordell keine Prostituierten suchen
Samstag, 25. April 2009 Bezug des Arbeitslosengeld I soll einfacher werden
Montag, 13. April 2009 Andrea Nahles will keine Verlängerung des ALG I
Freitag, 26. Dezember 2008 Lafontaine fordert Ausweitung des Arbeitslosengeld I
Donnerstag, 11. Dezember 2008 Einstellungspolitik mehrerer Bundesländer für angestellte Lehrer kostet Millionen
Mittwoch, 30. April 2008 Meldefrist für Arbeitslose erstreckt sich nicht aufs Wochenende
Dienstag, 1. April 2008 Sozialleistungen können mitunter zu hohen Steuernachzahlungen führen
Freitag, 25. Januar 2008 Arbeitslosengeld I: Bundestag beschließt Verlängerung für ältere Arbeitslose
Donnerstag, 13. Dezember 2007 Kabinett bringt längeres ALG I auf den Weg
Montag, 10. Dezember 2007 Arbeitslosengeld: Regierung möchte schnellstmögliche Umsetzung der geplanten Änderungen
Dienstag, 13. November 2007 Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I wird verlängert
Freitag, 12. Oktober 2007 Arbeitslosengeld I: Rüttgers hält Einigung für möglich
Donnerstag, 11. Oktober 2007 Müntefering: Längere Bezugsdauer von ALG I könnte deutlich teuerer werden
Donnerstag, 30. August 2007 Die Bundesagentur für Arbeit schreibt weiter schwarze Zahlen
Dienstag, 7. August 2007 Arbeitslose erhalten weiterhin Vermittlungsgutscheine
Montag, 23. Juli 2007 Für 2008 weniger als 3,5 Millionen Arbeitlose erwartet
Donnerstag, 19. Juli 2007 Arbeitslose machen sich seltener selbständig
Samstag, 14. Juli 2007 Ministerpräsident Müller für längere Auszahlung des Arbeitslosengeldes I
Freitag, 29. Juni 2007 Studie: Zahl der Arbeitslosen könnte bis 2010 halbiert werden
Donnerstag, 28. Juni 2007 Arbeitslosenzahl sinkt – Überschuss der Bundesagentur für Arbeit steigt
Freitag, 8. Juni 2007 Arbeitsagentur verbessert Service am Telefon
Freitag, 8. Juni 2007 Zwang zum Passivrauchen ist wichtiger Kündigungsgrund
Dienstag, 5. Juni 2007 Arbeitslosengeld für Geschäftsführerin einer Familien-GmbH
Mittwoch, 23. Mai 2007 Meldepflicht für die Altersrente bei Arbeitslosen
Montag, 30. April 2007 Auslandsarbeit verhindert Anspruch auf Arbeitslosengeld I
Mittwoch, 18. April 2007 Sozialgericht Hildesheim kippt geänderte Verwaltungspraxis der Rentenversicherungsträger bei der Gewährung von Übergangsgeld
Mittwoch, 28. März 2007 Linksfraktion fordert längeres Arbeitslosengeld I
Dienstag, 30. Januar 2007 Kirchenaustritt kostet Job und Arbeitslosengeld
Samstag, 27. Januar 2007 Urteil: Kassenwahl bei ALG Antrag reicht aus
Freitag, 12. Januar 2007 Streitthema Arbeitslosengeld I Änderungen